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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1 ALLGEMEINES

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Verträge über Grafikdesign-Leistungen zwischen dem Grafikdesigner und dem Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber eigene AGB verwendet, die von diesen Bedingungen abweichen oder ihnen widersprechen.

 

1.2 Die hier aufgeführten AGB gelten auch dann, wenn der Grafikdesigner den Auftrag in Kenntnis abweichender Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos ausführt.

 

1.3 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vom Grafikdesigner bestätigt wurden.

 

2 VERTRAGSGEGENSTAND, URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

 

2.1 Jeder Auftrag an den Grafikdesigner ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen abzielt. Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit oder der schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit der Arbeiten des Grafikdesigners ist nicht Vertragsgegenstand und liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.

 

2.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz, auch wenn die Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht erfüllt sein sollten. Die urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG sowie die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG gelten entsprechend.

 

2.3 Ohne ausdrückliche Zustimmung des Grafikdesigners dürfen die Entwürfe und Reinzeichnungen weder im Original noch in der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung, auch teilweise, ist unzulässig und berechtigt den Grafikdesigner zur Forderung einer Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zusätzlich zur eigentlichen Vergütung.

 

2.4 Der Grafikdesigner räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.

 

2.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

 

2.6 Vorschläge oder Mitarbeit des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter beeinflussen die Vergütung nicht und begründen kein Miturheberrecht.

 

2.7 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur im vereinbarten Nutzungsumfang verwendet werden. Jede Nutzung darüber hinaus berechtigt den Grafikdesigner zur Forderung einer Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zusätzlich zur eigentlichen Vergütung.

 

3 VERGÜTUNG

 

3.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.

 

3.2 Wenn keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe oder Reinzeichnungen geliefert werden, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

 

3.3 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten des Grafikdesigners sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

4 FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG, ABNAHME, VERZUG

 

4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes vollständig fällig und sofort ohne Abzug zahlbar. Erfordert der Auftrag finanzielle Vorleistungen, sind diese in voller Höhe als Abschlagszahlung zu leisten.

 

4.2 Bei Zahlungsverzug kann der Grafikdesigner Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt vorbehalten.

 

5 SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN

 

5.1 Die angebotenen Gestaltungsarbeiten beinhalten zwei Korrektur-/Änderungsschleifen. Jede weitere Korrektur wird nach Aufwand berechnet. Sonderleistungen wie Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, zusätzliche Bildbearbeitung oder Drucküberwachung werden gesondert berechnet.

 

5.2 Der Grafikdesigner ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber erteilt dem Grafikdesigner dafür die entsprechende Vollmacht.

 

5.3 Verträge über Fremdleistungen, die im Namen und auf Rechnung des Grafikdesigners abgeschlossen werden, verpflichten den Auftraggeber zur Freistellung des Grafikdesigners von allen daraus resultierenden Verbindlichkeiten.

 

5.4 Auslagen für technische Nebenkosten, spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Reproduktionen, Satz und Druck sowie Fahrt- und Transportkosten sind vom Auftraggeber zu erstatten, sofern sie nicht ausdrücklich im Leistungsumfang enthalten sind.

 

6 EIGENTUM AN ENTWÜRFEN UND DATEN

 

6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, das Eigentum verbleibt beim Grafikdesigner.

 

6.2 Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust trägt der Auftraggeber die Wiederherstellungskosten.

 

6.3 Die im Vertrag entstandenen Daten und Dateien verbleiben im Eigentum des Grafikdesigners. Eine Herausgabe an den Auftraggeber bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

 

6.4 Änderungen an zur Verfügung gestellten Daten und Dateien dürfen nur mit Zustimmung des Grafikdesigners erfolgen.

 

6.5 Die Versendung aller unter Ziffer 6.1 bis 6.4 genannten Gegenstände erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

 

7 KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG, BELEGEXEMPLARE UND EIGENWERBUNG

 

7.1 Vor Vervielfältigung sind dem Grafikdesigner Korrekturmuster vorzulegen.

 

7.2 Die Produktionsüberwachung durch den Grafikdesigner erfolgt nur nach besonderer Vereinbarung. Dabei ist der Grafikdesigner berechtigt, die notwendigen Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen.

 

7.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Grafikdesigner unentgeltlich zehn einwandfreie Belegexemplare. Der Grafikdesigner darf diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstandenen Arbeiten für Eigenwerbung verwenden und auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinweisen.

 

8 HAFTUNG

 

8.1 Der Grafikdesigner haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Grafikdesigner auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet er bei leichter Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

 

8.2 Für Aufträge an Dritte im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers übernimmt der Grafikdesigner keine Haftung.

 

8.3 Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Haftung für die technische und rechtliche Richtigkeit des Inhalts.

 

8.4 Für freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung des Grafikdesigners.

 

8.5 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich zu reklamieren. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung der Rüge.

 

8.6 Der Grafikdesigner haftet nicht für Datenverlust durch höhere Gewalt oder Dateibeschädigungen. Bei einem solchen Verlust kann er die Reproduktion ablehnen oder nach Aufwand abrechnen.

 

8.7 Der Grafikdesigner geht davon aus, dass fotografierte Personen ihre Rechte am Bild an den Auftraggeber übertragen haben. Der Auftraggeber muss die rechtliche Unbedenklichkeit der Fotos prüfen und haftet für Regressansprüche.

 

8.8 Der Grafikdesigner speichert alle relevanten Datensätze 12 Monate auf einem Server. Eine längere Speicherung bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

 

9 GESTALTUNGSFREIHEIT, DURCHFÜHRUNG DES AUFTRAGS UND VORLAGEN

 

9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Änderungswünsche während oder nach der Produktion gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

9.2 Verzögert sich die Auftragsdurchführung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, kann der Grafikdesigner eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sind Schadensersatzansprüche möglich.

 

9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Grafikdesigner übergebenen Vorlagen berechtigt ist und stellt den Grafikdesigner von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

10 VERTRAGSBEENDIGUNG

 

10.1 Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Grafikdesigners möglich. Innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung kann der Vertrag kostenlos storniert werden. Wurde in diesem Zeitraum bereits Bildmaterial erworben oder ein Entwurf erstellt, fallen Kosten für Materialien und eine Entwurfspauschale an. Bei Rücktritt nach 24 Stunden ist der Grafikdesigner berechtigt, die bis dahin erbrachte Leistung bis zur vollen Vergütung in Rechnung zu stellen.

 

10.2 Bei Stornierung oder Abbruch von Aufträgen durch den Auftraggeber sind bereits erbrachte Teilleistungen nach einem Stundensatz von 75 Euro

 

 zu vergüten. Der Kunde erwirbt an diesen Arbeiten keine Rechte und muss nicht ausgeführte Entwürfe oder Konzepte zurückstellen.

 

10.3 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

 

11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

11.1 Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Grafikdesigners.

 

11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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